Mit Inkrafttreten der Maschinenverordnung (MVO) 2027 wird die vollständige Dokumentation der Steuerungssoftware und Maschinenprozesse verpflichtend. Ohne nachweisbare Steuerungslogik, dokumentierte Risikoanalysen des Maschinenverhaltens und den Ausschluss undefinierter oder gefährlicher Zustände kann eine CE-Kennzeichnung künftig nicht mehr aufrechterhalten werden. Für Betreiber und Hersteller entstehen dadurch erhebliche rechtliche und haftungsbezogene Risiken.
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